Neuregelung der Rente

   

Neuregelung

Damit der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in den nächsten Jahren stabil bei 19,5 Prozent bleibt, hat die Bundesregierung Ende 2003 eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet. Mit diesem Maßnahmenbündel wurde zugleich ein wichtiger Grundstein für die langfristige Verlässlichkeit der Rente gelegt. Von den beschlossenen Maßnahmen treten folgende zum 1. April 2004 in Kraft:

Pflegeversicherungsbeitrag

Künftig tragen die Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent, statt wie bisher nur zur Hälfte. Auch die Beschäftigten zahlen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag, da sie mit Ausnahme von Sachsen auf einen Feiertag verzichten. Wie sich die Neuregelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der jeweiligen Rentenhöhe ab.
Hier einige Beispielrechnungen:
Bei einer Bruttorente von monatlich 800,- Euro erhöht sich der Pflegebeitrag von 6,80 Euro auf 13,60 Euro.
Bei einer Rente von 1.200,- Euro im Monat steigt der Beitrag von 10,20 Euro auf 20,40 Euro.
Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten, ändert sich im Ergebnis dagegen nichts:
Denn die Grundsicherung gleicht den höheren Pflegeversicherungsbeitrag aus.

Beitragssenkungen

Zeitnahe Weitergabe von Beitragssenkungen der Krankenkassen
Bereits zum 1. April werden vier bis fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner von den Senkungen der Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2004 profitieren können.
Bis zum Sommer dieses Jahres werden dann insgesamt rund sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner in den Genuss sinkender Krankenkassenbeiträge kommen.
Mittelfristig werden alle Rentenbezieher von den Entlastungen provitieren.
Die Höhe der Beitragssatzsenkung hängt davon ab, wie gut eine Kasse wirtschaftet.

Rentenzahlungen

Rentenauszahlung einen Bankarbeitstag später
Ebenfalls ab April 2004 werden die Renten an alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt, statt wie bisher am vorletzten. Da laufende Kosten (wie z.B. Miete) im Regelfall erst Anfang des Monats fällig werden, entstehen durch die nur um einen Tag verschobene Auszahlung keine Nachteile für die Rentenbezieher.
Die spätere Auszahlung ist mit keinen Beeinträchtigungen für die Rentnerinnen und Rentner verbunden, denn die Banken sind ausdrücklich dazu verpflichtet, die Rentenzahlung an dem Tag gutzuschreiben, an dem sie die dafür benötigten Gelder vom Rentenversicherungsträger erhalten.

Rente am Ende des Monats

Neurentnerinnen und Neurentner erhalten ihre Rente am Monatsende
Neurentnerinnen und Neurentner, deren Renteneintritt im April 2004 oder später beginnt, bekommen ihre Rente am Monatsende ausgezahlt.
Damit erfolgt eine Angleichung an die aus dem Erwerbsleben, dem Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld bekannte Auszahlungspraxis. Denn in der Regel wird auch das Gehalt, das Arbeitslosen- oder Krankengeld am Monatsende überwiesen.
Für alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner bleibt es bei der Rentenzahlung im Voraus.
Damit tragen Rentnerinnen und Rentner ihren Teil dazu bei, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragszahler über die nächsten Jahre bei 19,5 Prozent bleibt und so wichtige Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung geschaffen werden.
Weitere Informationen: Informationskampagne zur Rente:
Die kostenlose Hotline 0800 / 15 15 15 0 ist vom 05. März bis zum 02. April von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr freigeschaltet.
Bürgertelefon zur Rente:
Die kostenlose Hotline 0800 / 15 15 15 0 ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Internet: www.die-rente.info


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