Neuregelung
Damit der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in den
nächsten Jahren stabil bei 19,5 Prozent bleibt, hat die Bundesregierung Ende
2003 eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet. Mit diesem Maßnahmenbündel wurde
zugleich ein wichtiger Grundstein für die langfristige Verlässlichkeit der
Rente gelegt. Von den beschlossenen Maßnahmen treten folgende zum 1. April
2004 in Kraft:
Pflegeversicherungsbeitrag
Künftig tragen die Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur sozialen
Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent, statt wie bisher nur zur Hälfte.
Auch die Beschäftigten zahlen den vollen Pflegeversicherungsbeitrag, da sie mit
Ausnahme von Sachsen auf einen Feiertag verzichten.
Wie sich die Neuregelung im Einzelfall auswirkt, hängt von der jeweiligen
Rentenhöhe ab.
Hier einige Beispielrechnungen:
Bei einer Bruttorente von monatlich 800,- Euro erhöht sich der Pflegebeitrag
von 6,80 Euro auf 13,60 Euro.
Bei einer Rente von 1.200,- Euro im Monat steigt der Beitrag von 10,20 Euro
auf 20,40 Euro.
Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Leistungen der bedarfsorientierten
Grundsicherung erhalten, ändert sich im Ergebnis dagegen nichts:
Denn die Grundsicherung gleicht den höheren Pflegeversicherungsbeitrag aus.
Beitragssenkungen
Zeitnahe Weitergabe von Beitragssenkungen der Krankenkassen
Bereits zum 1. April werden vier bis fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner
von den Senkungen der Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2004 profitieren
können.
Bis zum Sommer dieses Jahres werden dann insgesamt rund sieben Millionen
Rentnerinnen und Rentner in den Genuss sinkender Krankenkassenbeiträge kommen.
Mittelfristig werden alle Rentenbezieher von den Entlastungen provitieren.
Die Höhe der Beitragssatzsenkung hängt davon ab, wie gut eine Kasse wirtschaftet.
Rentenzahlungen
Rentenauszahlung einen Bankarbeitstag später
Ebenfalls ab April 2004 werden die Renten an alle bisherigen Rentnerinnen
und Rentner am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt, statt wie
bisher am vorletzten. Da laufende Kosten (wie z.B. Miete) im Regelfall erst
Anfang des Monats fällig werden, entstehen durch die nur um einen Tag
verschobene Auszahlung keine Nachteile für die Rentenbezieher.
Die spätere Auszahlung ist mit keinen Beeinträchtigungen für die Rentnerinnen
und Rentner verbunden, denn die Banken sind ausdrücklich dazu verpflichtet,
die Rentenzahlung an dem Tag gutzuschreiben, an dem sie die dafür benötigten
Gelder vom Rentenversicherungsträger erhalten.
Rente am Ende des Monats
Neurentnerinnen und Neurentner erhalten ihre Rente am Monatsende
Neurentnerinnen und Neurentner, deren Renteneintritt im April 2004 oder
später beginnt, bekommen ihre Rente am Monatsende ausgezahlt.
Damit erfolgt eine Angleichung an die aus dem Erwerbsleben, dem Bezug von
Arbeitslosen- oder Krankengeld bekannte Auszahlungspraxis.
Denn in der Regel wird auch das Gehalt, das Arbeitslosen- oder Krankengeld
am Monatsende überwiesen.
Für alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner bleibt es bei der Rentenzahlung
im Voraus.
Damit tragen Rentnerinnen und Rentner ihren Teil dazu bei, dass der
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragszahler
über die nächsten Jahre bei 19,5 Prozent bleibt und so wichtige
Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung geschaffen
werden.
Weitere Informationen:
Informationskampagne zur Rente:
Die kostenlose Hotline 0800 / 15 15 15 0 ist vom 05. März bis zum 02. April
von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr freigeschaltet.
Bürgertelefon zur Rente:
Die kostenlose Hotline 0800 / 15 15 15 0 ist von Montag bis Donnerstag in
der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Internet:
www.die-rente.info
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